Bauleitplanung der Gemeinde Schöffengrund

2. Änderung des Bebauungsplanes „SchönerAussicht“, Gemarkung Schwalbach

Die Flächen liegen in der Gemarkung Schwalbach, in den Fluren 1, 2 und 14, Gewannbezeichnung „Am Weißen Stein“.

Der Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt:

  • Im Norden: landwirtschaftliche Flächen und Feldwege
  • Im Osten:    Landwirtschaftliche Nutzfläche, Freizeitgärten und Feldwege
  • Im Süden:   Bebaute und unbebaute Grundstücke (Straße „Vogelsang“ ungerade Nrn. 1 - 25, Straße „Schöne Aussicht“ 28, Laufdorfer Straße Nrn.13 und 14, teilweise) und das unbebaute Grundstück (Flurstück 216/1 der Flur 14)
  • Im Westen: Feldweg dahinter landwirtschaftliche Nutzfläche

Allgemeine Ziele und Zwecke

Textlich ist im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzt, dass Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Fläche zulässig sind, es sei denn, die Zulässigkeit ist zeichnerisch in der Planzeichnung des Bebauungsplanes vorgesehen.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen Garagen bei Beachtung eines 5 Meter-Abstandes zur öffentlichen Straße sowie Carports uneingeschränkt auch in den nicht überbaubaren Flächen zugelassen werden.

Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.


Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung hat den Bebauungsplan einschl. Begründung zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt

Die Unterlagen der Bauleitplanung (Planzeichnung des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen und die Begründung) werden in der Zeit

vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 (Dauer der Veröffentlichungsfrist)

auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund unter „https://www.schoeffengrund.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene/“ veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Gemeindeverwaltung, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, Zimmer 8, öffentlich ausgelegt.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30Uhr
  • Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00-18:00Uhr
  • Freitag: 08:00-12:00Uhr

Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Besuchszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Es ist kein wichtiger Grund bekannt, der eine Verlängerung des Offenlegungszeitraumes erfordert.

Die Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung Schöffengrund, oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens  beauftragt wurde.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund

 

Michael Peller, Bürgermeister