Bebauungspläne

B-Pläne der Gemeinde Schöffengrund

Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Schöffengrund können über nachfolgenden Link aufgerufen und heruntergeladen werden:

Ein Bebauungsplan von Schwalbach


Bauleitplanung der Gemeinde Schöffengrund

Bebauungsplan "Am Scheidt", Ortsteil Laufdorf

hier:   Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

            Allgemeine Ziele und Zwecke

            Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Laufdorf, südlich der Kreisstraße 373 und westlich der vorhandenen Ortslage.

Die verkehrliche Erschließung ist über die Straßen „Am Scheidt“ und „Kellerweg“ vorgesehen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.


Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Planzeichnung

Allgemeine Ziele und Zwecke

Durch Aufstellung des Bebauungsplanes soll der Wohnsiedlungsbedarf im Ortsteil Laufdorf gedeckt werden.

Im rund 2,7 ha großen Geltungsbereich sind Grundstücke zwischen 300 und 800 m² eingetragen, die mit Einzel- und Doppelhäuser bebaut werden dürfen.

Die Zahl der maximal zulässigen Wohneinheiten (Wohnungen) variiert zwischen einer, zwei und sechs Wohneinheiten. Die Grundstücke dürfen ein- bis dreigeschossig, je nach Lage, bebaut werden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird die geordnete städtebauliche Entwicklung vorbereitet.

Der erforderlichen grünordnerischen Maßnahmen werden ebenfalls festgesetzt.

Der Bebauungsplan weist im Wesentlichen ein Allgemeines Wohngebiet aus.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 06.11.2023 bis einschließlich 08.12.2023 während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, im Raum 08.

Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.

Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung  beeinflussen.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30Uhr
  • Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00-18:00Uhr
  • Freitag: 08:00-12:00Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Zusätzlich findet eine

Bürgerinformationsveranstaltung am Freitag, den 17.11.2023
ab 18:00 Uhr im Vereinsheim Laufdorf

(Im Graben 19 in Laufdorf)

statt.

Die anwesenden Bürger werden u.a. über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet.

Es werden daher die durch die Planung ermöglichten Gebäude sowie die zulässigen Wohnungen sowie deren Anordnung erläutert.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens  beauftragt wurde.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund

Michael Peller, Bürgermeister


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