Bauleitplanung der Gemeinde Schöffengrund
1. Teil-Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ (Bereich Sondergebiet),
Gemarkung Schwalbach
hier:
· Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
· Allgemeine Ziele und Zwecke
· Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung Schöffengrund hat die Aufstellung zur Teil-Änderung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgendem Plan ersichtlich.
Die Flächen des Geltungsbereiches liegen in der Gemarkung Schwalbach.
Südwestlich und nordwestlich grenzt der Planbereich an die Steinstraße. Nordöstlich des Geltungsbereiches verläuft der Steuterweg (K 370). Im Südosten wird der Geltungsbereich durch die bebauten Grundstücke „In der Aulwies“ Nr. 2 und Steinstraße Nr. 11 begrenzt.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Die Flächen dieser Bebauungsplan-Änderung liegen im seit Anfang 2022 rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ (Neuaufstellung).
Die Teil-Änderung ist bereits erforderlich, da im Sondergebiet „Soziale Zwecke“, rd. 13.600 m², weitere Nutzungen zugelassen werden sollen. Dies sind im Wesentlichen „Freie Berufe“ gemäß § 13 BauNVO, wie z.B. Tierärzte, Krankengymnasten oder Heilpraktiker sowie Kindertagesstätten.
Die akut anstehende geplante Nutzung ist teilweise hochspezialisiert, da zum Beispiel auch Tierphysiotherapie angeboten werden soll. Dieses Spezialgebiet ist durch den freien Beruf Tierarzt abgedeckt.
Da der rechtskräftige Bebauungsplan erst Anfang 2022 rechtskräftig wurde, sind alle Festsetzungen dieses Planes noch aktuell und wurden daher vollständig übernommen, sofern sie auf diesen kleinen Geltungsbereich zutreffen.
Im Bebauungsplan ist weiterhin ein Sondergebiet „Soziale Zwecke“ festgesetzt.
Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung hat v. g. Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Bauleitplanung wird in der Zeit
vom 01.08.2022 bis einschließlich 02.09.2022
zu jedermanns Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach, Neukirchener Straße Nr. 5 im Zimmer 8 öffentlich ausgelegt.
Es werden öffentlich ausgelegt: Die Planzeichnung des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen und die Begründung.
Besuchern wird der Einlass in die Verwaltung wegen der Corona-Pandemie während der Dienstzeiten nach Klingeln am Haupteingang gewährt.
Grundsätzlich wird für die Einsichtnahme aus Sicherheits- und Koordinationsgründen um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Es ist denkbar, dass während der öffentlichen Auslegung die Beschränkungen verschärft, gelockert oder aufgehoben werden.
Es ist kein wichtiger Grund bekannt, der eine Verlängerung des Offenlegungszeitraumes erfordert.
Die Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag und Dienstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen der öffentlichen Auslegung können auch auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund unter „www.schoeffengrund.de/rathaus-politik/aktuelles/neues-aus-schoeffengrund“ eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Die Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb des Offenlegungszeitraumes zur Planung äußern und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund
Peller, Bürgermeister