Der Lahn-Dill-Kreis informiert:

Sportvereine können noch bis Ende September Förderanträge stellen

Für Sportvereine im Lahn-Dill-Kreis läuft die Frist: Noch bis zum 30. September 2026 können Anträge auf Sportförderung beim Lahn-Dill-Kreis eingereicht werden. Gefördert werden unter anderem die Nachwuchsarbeit, bauliche Maßnahmen an Sportstätten, der Leistungssport sowie Fahrtkosten zu Meisterschaften.

 

Besonders im Fokus steht die Jugendarbeit. Vereine sollen mit der Förderung dabei unterstützt werden, Kindern und Jugendlichen regelmäßige Sportangebote zu machen und sie langfristig für den Vereinssport zu gewinnen. Die Förderung beträgt mindestens fünf Euro pro Kind oder Jugendlichen. Voraussetzung für die Jugendsportförderung ist unter anderem die Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen. Die Vereine müssen aktive und regelmäßige Jugendarbeit leisten und mindestens fünf Kinder oder Jugendliche ausbilden. Grundlage für die Berechnung sind die zum 1. Januar 2026 beim Landessportbund Hessen gemeldeten jugendlichen Mitglieder. Für bestimmte Fachbereiche, darunter Schießen, Tauchen, Luft- und Motorsport, Segeln, Surfen, Rudern sowie Behinderten- und Gehörlosensport, gilt eine Altersgrenze von 21 Jahren.

 

Neben der Jugendsportförderung können Vereine Fördermittel für bauliche Maßnahmen an Sportstätten, die Unterhaltung vereinseigener Turn- und Sporthallen, Versehrtensportgemeinschaften, den Leistungssport, Fahrtkosten zu nationalen und internationalen Meisterschaften sowie Vereinsjubiläen beantragen.

 

„Unsere Sportvereine sind ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserer Region. Sie schaffen Gemeinschaft, bringen Menschen in Bewegung und leisten insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit wertvolle Arbeit“, sagt Frank Inderthal, Erster Kreisbeigeordneter des Lahn-Dill-Kreises. Mit der Sportförderung wolle der Kreis dieses Engagement unterstützen und den Vereinen verlässliche Rahmenbedingungen bieten.

 

Neuerung: Auch Wetzlarer Vereine können Anträge stellen

 

Eine wesentliche Änderung gibt es in diesem Jahr: Sportvereine mit Sitz im Stadtgebiet Wetzlar können erstmals regulär Sportförderung des Lahn-Dill-Kreises beantragen. Damit wird die Förderung auf das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Sonderstatusstadt Wetzlar ausgeweitet. Für die Wetzlarer Vereine gelten dabei hälftige Fördersätze „Mit der Öffnung der Sportförderung für die Wetzlarer Vereine gehen wir einen wichtigen Schritt. Sport reicht über kommunale Grenzen hinweg“, erklärt Inderthal. Gleichzeitig werde mit den unterschiedlichen Fördersätzen der Zuständigkeit von Landkreis und Stadt Wetzlar Rechnung getragen.

 

Die Anträge auf Jugendsportförderung können online über die Vereinsverwaltung des Lahn-Dill-Kreises gestellt werden. Das digitale Verfahren soll die Antragstellung erleichtern und eine direkte Kommunikation mit dem Kreis ermöglichen. Der Lahn-Dill-Kreis ruft die Vereine deshalb dazu auf, die verbleibende Zeit zu nutzen und ihre Fördermöglichkeiten zu prüfen. Anträge müssen bis spätestens 30. September 2026 eingereicht werden.

 

Weitere Informationen zur Sportförderung, zur Sportförderrichtlinie und zur Antragstellung sind auf der Internetseite des Lahn-Dill-Kreises zu finden. Bei Fragen können sich Vereine an Tim Keßler, Leiter des Fachdienstes Sport, Kultur und Ehrenamt, unter 06441 407-1867 oder per E-Mail an ehrenamt@lahn-dill-kreis.de wenden. Der Fachdienst informiert darüber hinaus über weitere Fördermöglichkeiten des Landes Hessen und des Landessportbundes Hessen.