Bürgerbüro

Kinderreisepässe seit dem 01.01.2024 eingestellt

Kinder bekommen nun - unabhängig vom Alter - Reisepässe oder Personalausweise. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Termin, welches Dokument zur Einreise in das gewünschte Urlaubsland benötigt wird. Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Die reguläre Dauer von der Beantragung bis zur Rücksendung des Reisepasses beträgt vier bis sechs Wochen und die Kosten belaufen sich gegenwärtig auf 37,50 €. Die Beantragungsdauer eines Personalausweises beträgt zwei bis drei Wochen und die Kosten belaufen sich auf 22,80€.  

In dringenden Fällen können Expressreisepässe für Kinder ausgestellt werden. Diese sind in der Regel nach drei Werktagen abholbereit. Der Expressreisepass, der sich nur in der Produktionsgeschwindigkeit vom Reisepass unterscheidet, kostet für Kinder und Jugendliche unter 24 Jahren 69,50€.

Bitte kalkulieren Sie eine entsprechende Vorlaufzeit ein, da die Dokumente nicht mehr direkt ausgestellt werden.

Wie bei der Beantragung von allen Passdokumenten ist die persönliche Vorsprache des Passinhabers zwingend nötig. Das bedeutet für Sie, dass auch ein neugeborenes Kind bereits mit zur Passbeantragung kommen muss. Ab dem sechsten Lebensjahr ist es verpflichtend, dass das Kind seine Fingerabdrücke bei der Beantragung abgeben muss. Ab dem zehnten Lebensjahr muss das Kind zudem eine Unterschrift für das Passdokument ableisten.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

-          Bringen sie ein aktuelles biometrisches Passbild mit (nicht älter als ein Jahr)

-          alter Kinderreisepass bzw. bei Erstausstellung Kopie der Geburtsurkunde

-          Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigen: einverstaendniserklaerung-zur-beantragung-eines-ausweisdokumentes-fuer-mind....pdf (schoeffengrund.de)

-          Das Kind muss anwesend sein

-          Notieren Sie sich gerne vorab die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes

Bei Fragen rund um den Kinderreisepass und den regulären Reisepass/Personalausweis stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 06445- 92440 oder per E-Mail unter buergerbuero@schoeffengrund.de zur Verfügung