Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch Baum- und Heckenbewuchs

Im Bereich der Gemeinde Schöffengrund wird immer wieder festgestellt, dass diverse Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen durch Hecken, Sträucher und Äste nicht mehr bzw. nicht früh genug für Verkehrsteilnehmer zu erkennen sind. Auch Gehwege und Straßen sind betroffen, in die Äste von Bäumen und Sträuchern hineinragen. Dies stellt nicht nur eine Behinderung für Fußgänger und Autofahrer dar, sondern führt zu einer Gefährdung im Straßenverkehr.

Hierzu regelt § 27 Abs. 5 des Hessischen Straßengesetzes folgendes:

"Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage sind verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen. Kommen die Eigentümer oder Besitzer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Straßenbaubehörde nach Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer oder Besitzer die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen."

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, ihre Grundstücke auf solche Gefahrensituationen zu überprüfen und gegebenenfalls eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern unverzüglich durch zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Baumwuchs zu beseitigen.

Hierbei ist der Gehweg in einer lichten Höhe von 2,50 m und die Fahrbahn in einer lichten Höhe von 4,50 m frei zu halten. Pflanzen die in den Gehweg hineinragen, sind bis an die Grundstücksgrenze und mindestens 0,75 m vom Fahrbahnrand zurückzuschneiden. Verkehrszeichen, Verkehrsanlagen und Straßenbeleuchtungen sind frei zu schneiden.

§ 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) findet hierzu keine Anwendung, da schonende Form- und Pflegeschnitte nach diesem Gesetz zulässig sind. Zudem gilt das Verbot des § 39 § 5 Satz 1 Nr. 2 nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.

Im Interesse der Verkehrssicherheit danken wir Ihnen für Ihr Verständnis.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachdienstes Bürger- und Ordnungsamtes der Gemeinde Schöffengrund gerne zur Verfügung.