Ziele sind:
- Maßnahmen von Bürgern zur CO2 Reduzierung und zur Steigerung der Energieeffizienz finanziell zu unterstützen.
- Durch das Engagement und die Vorbildfunktion der Gemeinde die Notwendigkeit des Klimaschutzes auf regionaler Ebene in den Focus zu rücken.
- Die Aktivität der Gemeinde und des Projektes positiv zu besetzen und zu kommunizieren.
- Mit dem Bürger in direkten Kontakt zu kommen.
- Den Aufwand der Antragstellung für den Bürger möglichst niedrig zu halten.
Die Idee ist, dass die Gemeinde Schöffengrund eine festgelegte Anzahl an Förderungen je festgelegter Fördermaßnahmen zur Verfügung stellt und selbst gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern verwaltet.
Wenn einzelne Fördermaßnahmen nicht in der geplanten Anzahl nachgefragt werden, kann das Geld auf die anderen Fördermaßnahmen übertragen werden. Es sollen pauschale Beträge je Maßnahme ausgezahlt werden.
Der Förderschwerpunkt liegt nicht zuletzt aufgrund der aktuellen geopolitischen Entwicklung auf dem Thema: „Energieeinsparung im eigenen Haushalt“.
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
- Anschaffung eines „Balkonkraftwerks“ zur Erzeugung eigenen Stromes mittels PV, einmalig 150,- € je „Balkonkraftwerk“ (mindestens 300 Watt und maximal 800 Watt, ein „Balkonkraftwerk“ je Wohneinheit.)
- Kauf und Einbau von Elektronischen Heizkörperventile, 50 % max. 150 € je Set (umfasst die Heizkörperventile für eine Wohneinheit)
Voraussetzungen für eine Förderung ist, dass die Maßnahme in der Gemeinde Schöffengrund umgesetzt wird.
Eine weitere Antragstellung direkt bei der EKM für das gleiche Vorhaben wird ausgeschlossen und ist Teil der Förderbedingungen.
Dauer: Die Maßnahme soll zum 01.10.2023 beginnen und für die Dauer von 2 Jahren laufen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt jeweils zum Jahresende. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind auf 5.000 Euro begrenzt.
Anträge sind formlos in schriftlicher Form (postalisch oder E-Mail) an den Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund zu richten. Förderfähig sind nur Beschaffungsmaßnahmen, die nach dem 1.10.2023 erfolgt sind. Eine Rechnungskopie ist beizufügen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Programm endet zum 30.9.2025.
Schöffengrund, den 18.09.2023
Der Gemeindevorstand
Michael Peller
Bürgermeister