Europa- und Landratswahl 2024: Das sollten Wähler wissen

Europa- und Landratswahl 2024: Das sollten Wähler wissen

Briefwahlunterlagen können noch bis zum 7. Juni angefordert werden

Am Sonntag, 9. Juni 2024, wird nicht nur ein neues Europaparlament gewählt, sondern auch ein neuer Landrat für den Lahn-Dill-Kreis. Während Wählerinnen und Wähler für die Landratswahl volljährig sein müssen, dürfen bei der Europawahl erstmals bereits 16-Jährige wählen. Auf beiden Stimmzetteln dürfen alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger jeweils nur eine Stimme abgeben. Dies kann am Wahlsonntag zwischen 8 und 18 Uhr direkt vor Ort in den jeweiligen Wahllokalen der einzelnen Kommunen im Lahn-Dill-Kreis erfolgen oder in aller Ruhe per Briefwahl von zu Hause aus.

So wird die Stimme abgegeben

Wer seine Stimmen im Wahllokal abgeben möchte, sollte den Personalausweis und, wenn möglich, die Wahlbenachrichtigung dabeihaben. Darin ist auch das jeweils zuständige Wahllokal vermerkt. Wer per Briefwahl an der Wahl teilnehmen möchte, kann noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anfordern. Verloren gegangene oder nicht zugestellte Wahlscheine, die bei der Briefwahl benötigt werden, können ausnahmsweise bis 12 Uhr am Tag vor der Wahl angefordert werden. Am Wahltag selbst können bis 15 Uhr bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und dadurch unzumutbaren Schwierigkeiten beim Aufsuchen des Wahllokals Wahlscheine beantragt werden. Die Wahlunterlagen müssen jedoch spätestens am Wahltag bis 18 Uhr im Wahlbüro vorliegen. Für die zeitgerechte Vorlage der ausgefüllten Briefwahlunterlagen im Wahlbüro sind die Wahlberechtigten selbst verantwortlich und bei dem Versand per Post sollten ausreichend viele Tage Vorlauf eingerechnet werden.

Am einfachsten können die Unterlagen mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Dort ist der entsprechende Antrag abgedruckt. Der ausgefüllte Antrag wird entweder in einem frankierten Umschlag an das Wahllokal der Kommune geschickt oder direkt dort abgegeben. Der Antrag kann auch per E-Mail und oftmals auch über die Homepages der Städte bzw. Gemeinden gestellt werden. Zur Identifizierung benötigt das Wahllokal den Familiennamen, den Vornamen, die Anschrift und das Geburtsdatum. Telefonisch können die Briefwahlunterlagen nicht beantragt werden. Weitere Informationen zur Europa- und Landratswahl sind auch unter www.lahn-dill-kreis.de/politik/wahlen zu finden.

Im Lahn-Dill-Kreis wurden in den Städten und Gemeinden 280 Wahlbezirke eingerichtet, darunter 71 Briefwahlbezirke. Wahlberechtigt für Landratswahl sind rund 198.000 Menschen im Kreis, für die Europawahl sind es 195.000 Wahlberechtigte. Die abweichende Zahl der Wahlberechtigten ergibt sich aus den unterschiedlichen Vorgaben aus dem EU-Wahlrecht beziehungsweise den Vorgaben von Kommunalwahlen (hier Direktwahl des Landrats).

Leichte Sprache und Barrierefreiheit

Für blinde und sehbehinderte Menschen haben die Stimmzettel ein kleines Loch in der rechten oberen Ecke. Daran können sie sich orientieren, um eine besondere Wahlschablone anzulegen. Die Wahlschablone mit einer Informations-CD wird vom Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V., Mörfelder Landstraße 6-8, 60598 Frankfurt am Main, E-Mail: sekretariat@bsbh.org, zur Verfügung gestellt. Außerdem bietet das Land Hessen eine Wahlbroschüre in Leichter Sprache an. Sie ist ebenfalls unter www.lahn-dill-kreis.de/politik/wahlen abrufbar.

Wahlabend

Am Wahltag ist das Kreishaus ab 18 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet, allerdings werden die ersten Ergebnisse erst ab 18: 30 Uhr eingehen und ein vorläufiges Ergebnis der Europawahl im Kreis wird erst ab 21.00 Uhr erwartet. Bei der Auszählung der Stimmen gibt es die Vorgabe, zunächst die Europawahl, dann gegebenenfalls stattfindende Direktwahlen zur Bürgermeisterin beziehungsweise zum Bürgermeister und erst im Anschluss die Direktwahl zum Landrat auszuzählen. Das vorläufige Endergebnis für die Landratswahl wird gegen 22.30 Uhr erwartet.

Letztlich ist die Dauer der Auszählung der Wahlvorstände nur bedingt schätzbar und natürlich auch von der jeweiligen Wahlbeteiligung abhängig. Überdies gilt für die Wahlvorstände: Genauigkeit geht vor Geschwindigkeit.

Das Hessische Statistische Landesamt ist für die statistische Aufbereitung der Wahlergebnisse zuständig und hat dazu mitgeteilt: „Am Wahlabend werden die Ergebnisse auf einer Wahlsonderseite präsentiert. Die Daten werden laufend aktualisiert und stehen in Form von Tabellen und Grafiken bis auf Gemeindeebene sowie als CSV-Datei bis auf Wahlbezirksebene zum Abruf und Download bereit.“ Die Wahlsonderseite ist hier einsehbar:

https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/wahlen/landtagswahl-2023-in-hessen-ergebnispraesentation-und-datenangebot

Auch der Lahn-Dill-Kreis bietet einen aktuellen Ticker zu den bevorstehenden Wahlen an. Der sogenannte Votemanager ist unter https://www.lahn-dill-kreis.de/wahlenldk zu finden. Dort können die Ergebnisse der Europawahl und der Landratswahl eingesehen werden. Die Zwischenergebnisse werden laufend aktualisiert.

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Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

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