Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Mit der Inflation und der Energiekrise steigen auch die Wohnkosten in Deutschland derzeit weiter an. „Vor allem für Menschen mit geringem Einkommen ist das ein großes Problem“, sagt Kreis-Sozialdezernent Stephan Aurand. An dieser Stelle solle das „Wohngeld Plus“ eingreifen und unterstützen. Es ist Teil der Wohngeldreform 2023 und tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft. Die höhere Förderung soll dabei direkt und unmittelbar während der Energiekrise helfen.

Mit der Anpassung sind zum einen mehr Haushalte förderberechtigt, zum anderen steigen auch die Fördersummen. Laut dem hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wird das Wohngeld mit einem Anstieg von etwa 180 Euro im Monat auf rund 370 Euro im Monat fast verdoppelt. Außerdem können nun dreimal so viele Haushalte wie bisher eine Förderung beantragen. Aktuell werden im Lahn-Dill-Kreis rund 3.000 Haushalte mit Wohngeld unterstützt.

 

Wer kann das neue „Wohngeld Plus“ beantragen?

Generell können sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen das „Wohngeld Plus“ zur Unterstützung bei Miet- und Nebenkosten beantragen. Wichtig ist dabei, dass das Einkommen der Haushalte oberhalb der Grundsicherungsgrenze aber unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt.

 

Wie kann das „Wohngeld Plus“ beantragt werden?

Den Antrag sowie die zuständigen Ansprechpersonen finden Interessierte unter www.lahn-dill-kreis.de/wohngeld. Ab dem 1. April 2023 möchte das Land Hessen ein Online-Verfahren für den Wohngeldantrag zur Verfügung stellen.

 

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