Hinweis 

Sammlung von Altmetall in der Gemeinde Schöffengrund

Auch in der Gemeinde Schöffengrund sind regelmäßig Altmetallsammler unterwegs. Viele dieser Sammler arbeiten zuverlässig und nach den geltenden Vorschriften. Leider kommt es aber auch immer häufiger vor, dass Altmetall illegal gesammelt wird.


So ist es beispielsweise nicht erlaubt, sich durch das Abspielen einer Melodie bemerkbar zu machen, lediglich das traditionelle Läuten einer Glocke ist zulässig.

 

Illegale Sammler nehmen oftmals sämtliche abgelegten Gegenstände mit, sortieren diese später aus und entsorgen nicht verwertbare Dinge dann häufig unrechtmäßig in der Natur. Das führt nicht nur zu unschönen Verschmutzungen im Gemeindegebiet, sondern auch zu zusätzlichen Kosten für die Allgemeinheit.

 

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger von Schöffengrund: Geben Sie Ihr Altmetall ausschließlich an seriöse Altmetallhändler ab. Diese erkennen Sie an den weißen Warntafeln mit schwarzem „A“ an ihren Fahrzeugen. Außerdem können sie auf Wunsch eine Genehmigung des Regierungspräsidiums Gießen vorzeigen.

 

Bitte stellen Sie Ihr Altmetall nicht einfach an den Straßenrand – und legen Sie keine Elektrogeräte dazu! Waschmaschinen, Kühlschränke und andere Elektrogeräte dürfen von den Altmetallsammlern nicht mitgenommen werden. Auch Altfahrzeuge sowie gefährliche Abfälle wie Altöl, Farben, Lacke, ungereinigte Ölfässer, Motoren mit Betriebsflüssigkeiten oder Autobatterien dürfen nicht abgegeben werden. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

 

Weiterführende Informationen finden Sie auch im Bereich „Umwelt & Natur / Abfall“ auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter www.rp-giessen.hessen.de.