Amtliche Bekanntmachung

Waldbrandsituation - Feuerverbot - Stand: 19.06.2026

Aufgrund der heißen Temperaturen, intensiven Sonneneinstrahlung und bei Gewitterneigung auch starken Winde werden offene Feuer im Abstand von 100 m zum Wald bis auf weiteres untersagt. Dies gilt auch für feste Einrichtungen zur Unterhaltung eines Feuers (Grillhütten). Ebenso sind das Rauchen und der Umgang mit glimmenden Gegenständen im Abstand von 100 m zum Wald untersagt.