Aktuelle Flüchtlingssituation

Aktuelle Maßnahmen in Schöffengrund zur Unterbringung von geflüchteten Menschen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die aktuelle geopolitische Ordnung ist spätestens seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in erhebliche Schieflage geraten. Unter anderem ist eine Folge des Krieges ein großer Strom von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Im Februar dieses Jahres ist noch das Erdbeben in der Türkei und in Syrien hinzugekommen. Dieses Ereignis löste ebenfalls eine humanitäre Katastrophe für die betroffenen Menschen in mehreren Ländern aus. Eine Folge der Geschehnisse ist ein nicht abreisender Flüchtlingsstrom in Richtung Europa. Durch den fortwährend hohen Zuzug der Menschen aus den verschiedenen Krisengebieten werden die Städte und Gemeinden in Deutschland, welche zur Unterbringung von Flüchtlingen per Gesetz (§ 2 Abs. 2 Landesaufnahmegesetz) allesamt verpflichtet sind, gegenwärtig vielerorts an ihre Leistungsgrenzen gebracht, so auch hier bei uns in Schöffengrund.

Seit März 2022 bis zum heutigen Tage haben wir in Schöffengrund in verschiedenen kommunalen sowie privaten Liegenschaften mehr als 120 Menschen aus den jeweiligen Krisengebieten eine Herberge bieten können.

Aufgrund von neuesten Zuweisungen durch den Lahn-Dill-Kreis, bedingt durch die Auflösung der Gemeinschaftsunterkünfte in Haiger und Wetzlar, muss bis Ende Mai 2023 nach sorgfältiger Abwägung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die gegenwärtig letzte kommunale Liegenschaft, das ehemalige Schützenhaus im Ortsteil Oberwetz für die Flüchtlingsunterbringung hergerichtet werden. Da die dortigen räumlichen Kapazitäten für die Anzahl der Flüchtlinge (mindestens 13 Personen) nicht ausreichend sind, wird das dortige Gebäude um eine Wohn-Containeranlage nebst Hygiene-Container (ca. 15 x 15 m) erweitert werden. Diese Erweiterung ist erforderlich, um eine menschenwürdige Unterbringung der hier ankommenden Flüchtlinge zu gewährleisten. Wie lange der Flüchtlingszuzug und die einhergehenden Flüchtlingszuweisungen an die Kommunen noch anhalten, kann gegenwärtig noch nicht abgeschätzt werden.

Aus diesem Grund appelliere ich an Sie alle, der Gemeindeverwaltung Schöffengrund oder dem Lahn-Dill-Kreis geeigneten Wohnraum zur Flüchtlingsunterbringung zu melden um für den Fall weiterer Zuweisungen etwaige Schließungen von öffentlichen Liegenschaften, welche dem kulturellen und sportlichen Betrieb dienen, nicht umsetzen zu müssen.

Sofern Sie freien Wohnraum oder freie Flächen zur Aufstellung von entsprechenden Wohncontainer-Lösungen zur Verfügung stellen können, ersuche ich Sie herzlich, um entsprechende Information an die vorgenannten Stellen.

Letztlich bitte ich Sie alle um Mithilfe sowie ihr Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen im Sinne der humanitären Unterbringung von geflüchteten Menschen.

Herzlichst

Ihr Michael Peller 
Bürgermeister