Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen tritt ab dem 1. Mai 2025 eine wichtige Neuerung in Kraft: Nur noch digitale, biometrische Lichtbilder dürfen für neue hoheitliche Dokumente wie Personalausweis oder Reisepass verwendet werden. Papierfotos, selbst aufgenommene Bilder oder Ausdrucke werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert. Ziel ist es, die Manipulationssicherheit weiter zu erhöhen und die Digitalisierung im Ausweiswesen voranzutreiben.
Der neue Prozess bietet für antragstellende Personen zahlreiche Vorteile: Während des Termins kann das biometrisch einwandfreie Lichtbild erstellt werden. Dies vereinfacht nicht nur den Ablauf, sondern sorgt auch für mehr Serviceorientierung im Bürgerbüro der Gemeinde Schöffengrund. Für die Erstellung eines Lichtbilds fällt eine Gebühr von 6 Euro pro beantragtem Dokument an.
„Es ist ein weiterer Schritt hin zur digitalen Verwaltung – und vereinfacht zugleich den Antragsprozess für Bürgerinnen und Bürger spürbar“, so Bürgermeister Michael Peller