Kommunalwahl 2026

Wahlhelfer gesucht für die Kommunalwahl am 15.03.2026 

  • Wer kann ein Wahlehrenamt übernehmen?

Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer können sich alle engagieren, die wahlberechtigt sind. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. In jedem Wahlvorstand gibt es eine geschulte Wahlvorsteherin bzw. einen geschulten Wahlvorsteher sowie eine Stellvertretung, die den Ablauf koordinieren.

  • Welche Vergütung gibt es?

Für Ihren Einsatz am Wahltag erhalten Sie ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro als Anerkennung Ihres Engagements.

  • Welche Aufgaben erwarten mich?

Ein Wahlvorstand besteht aus insgesamt neun Personen und ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal zuständig. 

Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher übernimmt die Leitung und teilt die Aufgaben unter den Mitgliedern auf. Dazu zählen unter anderem die Ausgabe der Stimmzettel, die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses sowie die Aufsicht über den korrekten Ablauf der Stimmabgabe.

Nach Schließung des Wahllokals wirken alle Mitglieder bei der Auszählung der Stimmen mit.

  • Wie lange dauert der Einsatz?

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der Wahlvorstand trifft sich bereits um 7:30 Uhr, um vorbereitende Tätigkeiten zu erledigen.
Es ist jedoch nicht erforderlich, den gesamten Tag im Wahllokal anwesend zu sein. Das Team teilt sich in zwei Schichten auf. Ab 18 Uhr sind dann wieder alle Mitglieder zur Stimmenauszählung im Einsatz, die in der Regel zwei bis drei Stunden dauert.

  • Wie kann ich mich melden?

Wenn Sie Interesse an der Übernahme eines Wahlehrenamtes haben, füllen Sie bitte das vorbereitete Antwortschreiben aus und senden dieses an das Wahlamt. Bevorzugt können Sie sich per E-Mail unter wahlen@schoeffengrund.de melden, alternativ stehen wir Ihnen auch telefonisch unter 06445-9244-17 zur Verfügung.

Für Ihre Bereitschaft in einem Wahlvorstand mitzuwirken, bedanken wir uns bei Ihnen im Voraus herzlich.