Mit dem ersten Frost kommt ein bekanntes Problem: Gefrorene Abfalltonnen. Insbesondere Bioabfall (z.B. feuchtes Laub) kann in der Tonne festfrieren. Bei der Leerung fällt der Abfall dann nicht vollständig aus der Tonne heraus. Die Abfallwirtschaft Lahn-Dill macht darauf aufmerksam, dass dies kein Versäumnis des Abfuhrunternehmens ist. In der Abfallsatzung heißt es dazu: Sollte die Leerung wegen festgefrorenen, verklemmten oder verdichteten Inhalts nicht erfolgen können, bleibt die Gebührenpflicht unberührt; ein Anspruch auf Nachleerung besteht nicht.
Die Abfallwirtschaft rät deshalb dazu, die Biotonne beim Befüllen mit etwas trockenem Strauchschnitt auszulegen oder feuchte Küchenabfälle mit etwas Zeitungspapier zu umwickeln. Um sicherzugehen, dass die Tonne bei Frost vollständig entleert wird, kann der Inhalt vor der Leerung mit einem Stiel oder Spaten gelockert werden. Wo es möglich ist, sollte die Biotonne an einem frostgeschützten Ort stehen und erst kurz vor der Leerung herausgestellt werden.
Mehr Infos zur Abfallentsorgung im Lahn-Dill-Kreis gibt es im Internet unter www.awld.de.
