Informationen zum Schiedsamt

Schlichten ist besser als Richten

In Schöffengrund gibt es für jeden Ortsteil eine Schiedsperson und eine

Stellvertretung, die gewählt und vereidigt sind. Sie arbeiten ehrenamtlich und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nähere Informationen erhalten Sie über die Gemeindeverwaltung oder auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund.

Zuständig sind Schiedspersonen in zivilrechtlichen Streitigkeiten und vermögenrechtlichen Angelegenheiten (z.B. zwischen Nachbarn oder zwischen Mieter und Vermieter) und in niederschwelligen Strafsachen, die nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung).

Gegenüber einem Gerichtsverfahren bestehen für die streitenden Parteien im Schlichtungsverfahren große Vorteile:

• Die Schlichtungsverhandlung ist nicht öffentlich, und damit ist die Vertraulichkeit für alle Beteiligten gewahrt.

• Das Verfahren ist sehr kostengünstig im Vergleich zu Anwalts- undGerichtskosten.

• Es wird kein Urteil gesprochen, sondern es wird zwischen den Parteien nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.

• Weil es keinen Sieger und keinen Besiegten gibt, ist die Einigung in aller Regel nachhaltiger und zufriedenstellender als ein Gerichtsurteil.

Zusammengefasst gilt:

• Am besten legen Sie den Konflikt eigenständig bei.

• Wenn das nicht gelingt, suchen Sie zuerst Unterstützung bei der zuständigen Schiedsperson, bevor Sie den Gang zum Gericht beschreiten.

Die zuständigen Schiedspersonen der Gemeinde Schöffengrund finden Sie hier auf der Homepage unter.