Bürgerhaus Schwalbach
Kapazität
- Mittlerer Saal: maximal 100 Personen
- Großer Saal: maximal 200 Personen
Gebühren
| Art der Veranstaltung | 1. Tag | 2. Tag und jeder weitere Tag |
|---|---|---|
| Veranstaltungen nur nachmittags (z. B. Beerdigungen, Kaffeenachmittage) | 60,00 € | – |
| Familienfeiern (z. B. Hochzeiten, Geburtstage, Betriebsfeiern) | 70,00 € (mittlerer Saal) 100,00 € (großer Saal) | 40,00 € (mittlerer Saal) 50,00 € (großer Saal) |
| Kulturelle oder gesellige Veranstaltungen von Vereinen oder Organisationen | 100,00 € (mittlerer Saal) 130,00 € (großer Saal) | 50,00 € (mittlerer Saal) 70,00 € (großer Saal) |
Kaution
- 150,00 €
Stromkosten
- Die Stromkosten betragen 0,40 € pro kWh und werden nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.
- Die Kosten für Heizung, Wasser und Abwasser sind bereits mit den jeweiligen Grundbeträgen abgegolten.
Weitere Informationen finden Sie in der Satzung über die Benutzung öffentlicher Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Schöffengrund.
Belegungsplan des Bürgerhauses in Schwalbach
Im untenstehenden Belegungsplan können Sie jederzeit einsehen, an welchen Tagen das Bürgerhaus bereits belegt ist.
An den aufgeführten Terminen steht das Bürgerhaus nicht zur Buchung oder Nutzung zur Verfügung. Unter der Woche kann an diesen Tagen insbesondere das reguläre Vereinstraining nicht stattfinden. Der Belegungsplan dient daher als Orientierung bei der Planung von Veranstaltungen und Trainingszeiten.
Bitte beachten Sie: Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Eine verbindliche Buchung kommt erst nach einer Reservierungsanfrage und der anschließenden Zusendung der Vertragsunterlagen zustande.