Äpfel, Birnen & Co. sind als Bioabfall einzustufen und gehören nicht – wie fälschlich oft angenommen – zum Grünabfall.
Viele Bürgerinnen und Bürger entsorgen ihr Fallobst regelmäßig auf dem Wertstoffhof, doch die Vorschriften sind eindeutig: Obst, das von Bäumen gefallen ist, stellt Bioabfall dar und darf entsprechend nicht im Grünabfall entsorgt werden. Stattdessen gehört Fallobst in die Biotonne oder auf den eigenen Kompost.
Der Hintergrund: Grünabfall wie Gartenabfälle oder Baumschnitt kann anders verwertet werden als Bioabfall. Falsch entsorgtes Fallobst kann die Verwertungskette stören und zusätzliche Kosten verursachen. Die Gemeinde Schöffengrund bittet um Verständnis und um korrekte Trennung der Abfälle.
