Ortsgericht

Ortsgerichte

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die im Ortsgerichtsgesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. 

Zuständig sind die Ortsgerichte u. a. für

  • Die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften
  • Die Beglaubigung von Abschriften öffentlicher und privater Urkunden
  • Die Schätzung bebauter und unbebauter Grundstücke
  • Die Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Die Erstellung von Sterbefallanzeigen auf Ersuchen des Amtsgericht


Die Aufstellung von Vermögensverzeichnissen und Nachlassinventaren für Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Kontakt im Rathaus

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