Ortsbeiräte

Ortsbeiräte

Die Mitglieder der Ortsbeiräte werden von den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Ortsteile alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl gewählt. Jeder Ortsbeirat, der in allen Ortsteilen aus drei Mitgliedern besteht, wählt aus seiner Mitte für die Wahlzeit eine Ortsvorsteher / eine Ortsvorsteherin. Der Ortsbeirat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, zu hören. Die Ortsbeiräte sind ein aktives Bindeglied zwischen der Bürgerschaft des Ortsteiles und der Gemeindeverwaltung.